Agenturen für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für alle Menschen, die Arbeitslosengeld I (die Versicherungsleistung) erhalten. Weiterhin können sich alle Bürger/-innen, die keine Ansprüche auf Leistung haben, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden und Beratung und Vermittlung in Anspruch nehmen. Sie ist auch zuständig für die Berufsberatung aller Jugendlichen.

Die Aufgaben der Agenturen für Arbeit sind im SGB III geregelt.

Die wesentlichen Aufgaben sind:

  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
  • Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.

Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.